Weiße Sprunghäuser, die typischerweise für Veranstaltungen im Freien, Hochzeiten und Kinderunterhaltung verwendet werden, sind eine Form von aufblasbarem Gebäude.
Die Kommission erläutert, dass die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 vorgesehenen Maßnahmen nicht berücksichtigt werden dürfen.